Umfassende Aufklärung zum Thema Psychotherapie

Fragen und Antworten rund um das Thema Psychotherapie

Quelle: Bundestherapeutenkammer (Hrsg.): Wege zur Psychotherapie. Berlin, 2018 (Hrsg.)

Benötige ich überhaupt eine Psychotherapie?

Welche Fragen sollten Sie sich stellen?

Seelische Hochs und Tiefs kennt fast jeder. Die meisten Menschen kommen mit dem Auf und Ab ihres Seelenlebens sehr gut allein zurecht. Viele tauschen sich darüber mit ihrem Lebenspartner oder ihren Freunden aus und finden wieder zu einem inneren Gleichgewicht. Manchmal reichen jedoch solche Gespräche mit vertrauten Personen nicht aus. Wenn eine psychische Krise über Wochen andauert, ist ein erstes Gespräch mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten ratsam.

Eine psychische Krankheit kann vorliegen, wenn Sie beispielsweise dauerhaft ängstlich oder niedergeschlagen sind oder an körperlichen Beschwerden leiden, für die sich keine organischen Ursachen finden lassen.

Am Beispiel: Depression

Eine Depression ist mehr als ein vorübergehendes Stimmungstief. Wer ein paar Tage lang niedergeschlagen ist, ist noch nicht unbedingt psychisch krank. Gefühle können schwanken, das ist völlig normal. Dauert die Niedergeschlagenheit länger an und helfen auch Gespräche mit vertrauten Personen nicht mehr, sollten Sie darüber nachdenken, sich von einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten beraten zu lassen.

Ein Psychotherapeut wird Ihnen Fragen stellen wie zum Beispiel:

  • Fühlen Sie sich schon länger als zwei Wochen niedergeschlagen?
  • Haben Sie das Interesse an Dingen verloren, die Ihnen früher Freude bereiteten?
  • Sind Sie schneller müde?
  • Schlafen Sie schlecht?
  • Fällt es Ihnen schwer, Dinge des Alltags zu erledigen?

Nicht jede Niedergeschlagenheit ist eine Depression. Trennungen oder der Tod eines nahestehenden Menschen können starke Gefühle von Trauer, Niedergeschlagenheit, Verzweiflung oder auch Wut und Hilflosigkeit auslösen.

Ein trauernder Mensch ist aber nicht krank, seine Trauer ist eine normale psychische Reaktion. Die Phase, in der ein Mensch den Verlust eines anderen Menschen bewältigt, kann unterschiedlich lang andauern, durchaus auch länger als ein „Trauerjahr“. Der Verlust schmerzt oft auch noch darüber hinaus, insbesondere dann, wenn der Trauernde an den verlorenen Lebenspartner oder Angehörigen denkt. Wichtig ist allerdings, dass die Intensität des Schmerzes oder der anderen Gefühle mit der Zeit abnimmt. Wenn dies nicht der Fall ist, wenn auch noch nach einer längeren Zeit die normalen Gefühle und das alltägliche Leben durch die Trauer stark geprägt und beeinträchtigt sind, ist es ratsam, sich Hilfe zu suchen.

Erste Fragen an sich selbst

Wenn Sie noch eingehender prüfen möchten, ob für Sie eine Psychotherapie infrage kommt oder nicht, helfen Ihnen vielleicht folgende Fragen weiter:

  • So kenne ich mich nicht! Fühle ich mich anders als sonst?
  • Beunruhigt mich diese Veränderung?
  • Gibt es eine Erklärung für die Veränderung?
  • Reicht diese nicht aus, um die Dauer und Heftigkeit der Beschwerden zu begründen?
  • Kann ich meine tägliche Arbeit nur noch mit Mühe verrichten?
  • Mache ich mir immer Sorgen und habe ich viel Angst?
  • Leide ich unter körperlichen Beschwerden?
  • Ist mein Schlaf gestört, schlafe ich zu wenig oder zu viel?
  • Fühle ich mich oft aggressiv, hasserfüllt, gereizt oder bin ich sehr intolerant
  • Bin ich oft krankgeschrieben?
  • Habe ich Selbstmordgedanken?
  • Habe ich kaum noch Menschen, mit denen ich über meine Probleme sprechen kann?
  • Helfen Gespräche mit Freunden nicht mehr?
  • Fällt die Veränderung auch anderen deutlich auf?
  • Ist das schon länger als 3 Monate so?
  • Ist mir das alles egal?

Welche Therapeuten sollte ich bei psychischen Störungen um Rat fragen?

Wen kann ich bei psychischen Beschwerden um Rat fragen?

"Wenn Sie aufgrund psychischer Beschwerden Rat suchen, können Sie sich an eine Reihe von Ansprechpartnern wenden. Ein erster Gesprächspartner kann Ihr Hausarzt sein. Sie können sich aber auch direkt an einen Psychotherapeuten wenden und einen Termin in dessen Sprechstunde vereinbaren.Dafür brauchen Sie keine Überweisung. Psychotherapeuten finden Sie aber nicht nur in Praxen, sondern auch in Ambulanzen, psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern und psychosozialen Beratungsstellen.

Dabei ist wichtig zu wissen, dass sich „Psychotherapeut“ nicht jeder nennen darf. „Psychotherapeut“ ist wie „Arzt“ eine gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung. Als Psychotherapeut darf sich nur bezeichnen, wer eine staatlich geregelte Ausbildung und Prüfung absolviert hat und psychische Krankheiten mit wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren behandelt.

Psychotherapeut dürfen sich deshalb nur Psychologische Psychotherapeuten, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sowie ärztliche Psychotherapeuten nennen. Ärztliche Psychotherapeuten sind zum Beispiel Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie.

Psychotherapeuten mit Zulassung

Die Kosten für die Behandlung bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten werden grundsätzlich von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Dafür muss die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut jedoch eine „Zulassung“ haben, das heißt eine Erlaubnis, mit den gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Behandlung abzurechnen. Bei privat Versicherten hängt es vom jeweiligen Vertrag ab, was die Versicherung zahlt. Bei beihilfeberechtigten Patienten werden auf Antrag die Kosten einer Psychotherapie anteilig erstattet. Der Psychotherapeut muss dafür aber entweder eine Kassenzulassung haben oder seine Qualifikation in einem Richtlinienpsychotherapieverfahren nachweisen können.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Wie finde ich einen passenden Psychotherapeuten?

Psychotherapeutische Praxen sind meist in der Nähe Ihres Wohnortes zu findenSie können aber auch überlegen, ob Sie sich lieber in der Nähe Ihres Arbeitsplatzes beraten oder behandeln lassen möchtenDie Praxisadressen können Sie auf der Internetseite der Psychotherapeutenkammer (Link führt zur Kammer in Hamburg), auf therapie.de oder der Kassenärztlichen Vereinigungen suchen."

Der erste Termin. Was kann ich erwarten? Was wird besprochen?

In der psychotherapeutischen Sprechstunde klärt die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut mit Ihnen insbesondere, welche psychischen Beschwerden Sie haben, wie diese einzuschätzen sind und ob Sie deshalb eine Behandlung benötigen. (Siehe auch Erstgespräch bei Dr. Ulrich Weber)

Der Psychotherapeut fragt Sie, welche Schwierigkeiten und Beschwerden Sie haben, wie lange Sie diese schon haben, wie sie sich im Alltag bemerkbar machen und was Sie bisher unternommen haben, um wieder besser zurechtzukommen. Viele Psychotherapeuten setzen in diesen ersten Gesprächen auch Fragebögen und psychologische Testverfahren ein.

Jeder Patient muss zuerst in der Sprechstunde ein erstes Gespräch mit einem Psychotherapeuten geführt haben, bevor er eine Behandlung beginnen kann. Dieses Gespräch muss mindestens 50 Minuten gedauert haben.Eine Ausnahme hiervon sind Patienten, die in den letzten 12 Monaten wegen einer psychischen Erkrankung in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik behandelt worden sind.

Was hat es mit der Terminservice-Sprechstunde auf sich?

Um möglichst schnell einen Termin zu bekommen, können Sie, wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, auch die „Terminservicestellen“ der Kassenärztlichen Vereinigungen nutzen. In allen Bundesländern verfügen die Kassenärztlichen Vereinigungen über eine eigene Terminservicestelle.

Die Terminvermittlung der Kassenärztlichen Vereinigung muss Ihnen, so der gesetzliche Auftrag, innerhalb einer Woche einen Psychotherapeuten nennen, der einen Termin in seiner Sprechstunde frei hat. Dieser Termin muss jedoch nicht auch schon innerhalb dieser Woche liegen. Auf das erste Gespräch bei dem vermittelten Psychotherapeuten müssen Sie eventuell bis zu 4 Wochen warten. Diese 4-Wochen-Frist beginnt mit dem Tag, an dem Sie bei der Terminvermittlung angefragt haben. Wenn Sie beispielsweise an einem Mittwoch angerufen haben, hat die Servicestelle bis zum nächsten Mittwoch Zeit, um Ihnen einen Termin für ein erstes Gespräch zu nennen, und dieses Gespräch kann nochmals bis zu 3 Wochen später liegen.

Sie haben dabei keinen Anspruch, eine bestimmte Psychotherapeutin oder einen bestimmten Psychotherapeuten vermittelt zu bekommen. Der Termin muss auch nicht in Ihren Terminkalender passen. Außerdem müssen Sie einen längeren Weg hinnehmen. Für den Weg dürfen Sie bis zu 30 Minuten länger mit öffentlichen Bahnen und Bussen benötigen als zur nächstgelegenen Praxis. Wenn Sie einen vorgeschlagenen Termin nicht wahrnehmen können, soll Ihnen noch ein weiterer Termin angeboten werden. Voraussetzung dafür ist, dass Sie der Terminvermittlung möglichst umgehend mitteilen, dass Sie zu dem vorgeschlagenen Termin nicht können. Danach haben Sie keinen Anspruch mehr, einen Termin von der Terminservicestelle vermittelt zu bekommen.

Wann wird eine psychotherapeutische Behandlung notwendig?

Falls Sie psychisch krank sind, wird der Psychotherapeut Ihnen die Erkrankung erklären und Ihnen erläutern, welche Behandlung dafür geeignet ist. Er wird Sie darüber informieren, ob zum Beispiel neben einer Psychotherapie auch Medikamente notwendig sind und wie lange die Behandlung voraussichtlich dauert. 

Die Behandlung kann nicht immer bei demjenigen Psychotherapeuten stattfinden, bei dem Sie in der Sprechstunde waren. Es kann sein, dass dieser momentan keinen Behandlungsplatz frei hat. Manchmal müssen Sie sich deshalb für die Therapie einen anderen Psychotherapeuten suchen.

Die Diagnose

Vor der Behandlung stellt der Psychotherapeut eine Diagnose. Er stellt fest, welche Krankheit Sie haben, zum Beispiel „Depressive Episode“, „Soziale Phobie“, „Anorexie“ oder „Posttraumatische Belastungsstörung“. Diese Bezeichnungen für psychische Erkrankungen sind nicht immer verständlich. Lassen Sie sich von Ihrem Psychotherapeuten die Diagnose in einfachen Worten erklären.

Was ist eine "Richtlinienpsychotherapie"? Gehört die Verhaltenstherapie dazu?

In der Psychotherapie werden psychische Erkrankungen mit wissenschaftlich überprüften Behandlungsverfahren behandelt. Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei dürfen nur psychotherapeutische Verfahren angewendet werden, die vom „Gemeinsamen Bundesausschuss“ als wirksam anerkannt sind (siehe „Gemeinsamer Bundesausschuss“, Seite 51).

Die anerkannten psychotherapeutischen Verfahren stehen in der „Psychotherapie-Richtlinie“. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung mit einem anerkannten Verfahren heißt deshalb auch „Richtlinienpsychotherapie“. Dazu gehören derzeit:

  • die Analytische Psychotherapie,
  • die Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
  • die Verhaltenstherapie."

Dr. Ulrich Weber bietet Verhaltenstherapie an.

"Die Verhaltenstherapie nimmt an, dass unsere Psyche und unser Verhalten durch die Erfahrungen geprägt sind, die wir im Leben machen. Wir ziehen daraus unsere Schlüsse, wie wir am besten mit uns und anderen umgehen. Der Verhaltenstherapeut betont dabei, dass viele unserer psychischen Eigenschaften, Verhaltensmuster und Fähigkeiten erlernt sind. Psychische Erkrankungen können je nach genetischer Empfindlichkeit des Einzelnen durch belastende Erfahrungen ausgelöst werden. Sie können Stress auslösen, also körperliche und psychische Reaktionen auf die Belastungen. Sind die Belastungen zu groß oder dauern sie zu lange an, können daraus psychische Erkrankungen entstehen.

Auch in der Verhaltenstherapie ist es bedeutsam, wie Sie Ihre Beziehungen gestalten und wie Sie mit Konflikten umgehen. Ihr Psychotherapeut fragt Sie zunächst insbesondere danach, woran Sie gerade leiden, was Sie gegenwärtig belastet und Ihr Leben beeinträchtigt. Für diese Störungen sucht er mit Ihnen gemeinsam nach Erklärungen. Er spricht mit Ihnen beispielsweise darüber, warum es Ihnen schwerfällt, sich mehr mit anderen Menschen zu treffen, welche schlechten Erfahrungen Sie dabei gemacht haben, aber auch, wie diese Erfahrungen Ihre Erwartungen in allen weiteren Situationen prägen. Der Psychotherapeut betrachtet mit Ihnen Ihre Denkmuster und überlegt mit Ihnen gemeinsam, wie Sie diese ändern können.Dabei geht es darum, Ihre Annahmen über das, was passieren könnte, zu hinterfragen und neue Wege auszuloten. Die Verhaltenstherapie erfordert dabei eine aktive Mitarbeit.Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie zwischen den Therapiestunden neue Verhaltensweisen ausprobieren und erlernte Fähigkeiten eigenständig üben. Ihr Psychotherapeut wird Ihnen dabei helfen, besser zu verstehen, wie Sie Ihre Beziehungen gestalten und wie Sie Ihr Verhalten so ändern können, dass Sie besser zurechtkommen und weniger leiden.

Bei einer Verhaltenstherapie sitzen Sie dem Therapeuten gegenüber. Verhaltenstherapeuten vereinbaren mit Ihnen häufig eine Behandlungsstunde in der Woche. Manchmal sind es aber auch mehrere Stunden in einer Woche, wenn Sie zum Beispiel mit ihm die Praxis verlassen, um sich einer Situation zu stellen, die Ihnen übergroße Angst macht.

Wie kann ich mit Wartezeiten umgehen?

Wartezeiten oder Absagen sind für Patienten oft sehr deprimierend. Leider werden Sie nicht immer einen Psychotherapeuten finden, der kurzfristig Ihre Behandlung übernehmen kann. Viele niedergelassene Therapeuten (mit Kassensitz) führen eine Warteliste. In Privatpraxen (ohne Kassensitz) ist die Wahrscheinlichkeit oft größer, einen Therapieplatz zu erhalten. Um die Wartezeiten zu überbrücken, bieten sich gute Selbsthilfe-Literatur oder Selbsthilfegruppen an.

Selbsthilfegruppen

In Selbsthilfegruppen tauschen sich Menschen aus, die unter der gleichen Krankheit leiden oder mit ähnlichen Problemen zu kämpfen haben, und helfen sich gegenseitig. Sie sind eine weitere Möglichkeit, die eigenen Probleme selbst in die Hand zu nehmen und dafür eine Lösung zu suchen. Eine der wichtigsten Erfahrungen in einer Selbsthilfegruppe ist es zu merken, dass es noch viele andere Menschen gibt, die mit den gleichen Schwierigkeiten kämpfen wie man selbst. Informationen über Selbsthilfegruppen finden Sie auf der Internetseite der „Nationalen Kontakt- und Informationsstelle“ der Selbsthilfegruppen (www.nakos.de). Direkt auf der ersten Seite können Sie in einem Suchfeld beispielsweise „Depression“ und „Hamburg“ eingeben und erhalten dann eine Liste von „Selbsthilfekontaktstellen“. Dort können Sie sich über die Angebote von Selbsthilfegruppen vor Ort beraten lassen.

Die probatorischen Sitzungen (Probesitzungen)

Stimmt die Chemie zwischen Patient und Therapeut?

Bevor Sie eine Richtlinienpsychotherapie beginnen, führt der Psychotherapeut, der die Behandlung übernehmen kann, mit Ihnen probatorische Sitzungen (Probesitzungen) durch. Dabei handelt es sich um Gespräche, in denen insbesondere geklärt wird, ob Patient und Psychotherapeut zueinander passen und eine vertrauensvolle Therapiebeziehung aufbauen können.

Das ist wichtig für eine erfolgreiche Psychotherapie. In diesen Kennenlern-Gesprächen sollten Sie darauf achten, ob Sie mit der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten alles besprechen können, ob „die Chemie stimmt“, ob Sie „miteinander können“. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Sie grundsätzlich den Eindruck haben, dass Sie mit dem Psychotherapeuten über alles reden können.  Sie sollten sich deshalb in den Probesitzungen einen Eindruck davon verschaffen, ob Sie offen und vertrauensvoll mit der Psychotherapeutin oder dem Psychotherapeuten sprechen können. Können Sie sich das schwer vorstellen, sollten Sie dies ansprechen. Grundsätzlich steht es Ihnen offen, einen weiteren Psychotherapeuten aufzusuchen. Wenn es für Sie wichtig ist, die Psychotherapie mit einer Frau oder einem Mann durchzuführen, sollten Sie dies bei der Auswahl des Psychotherapeuten berücksichtigen.

Umgekehrt prüft auch der Psychotherapeut, ob Sie für eine Therapie gut zueinander passen und ob er Ihnen die für Sie geeignete Behandlung anbieten kann. Darum werden diese ersten Stunden in einer Psychotherapie auch „probatorische Sitzungen“ genannt, das heißt „Probesitzungen“.

Die Patientin oder der Patient kann in den Probesitzungen aber auch all die Fragen stellen, die sie oder er zu einer psychotherapeutischen Behandlung hat. Der Psychotherapeut nutzt die probatorischen Sitzungen, um einen Behandlungsplan zu entwickeln." Für die Probesitzungen brauchen Sie als Privatpatient bei Dr. Ulrich Weber keinen Antrag an Ihre Krankenkasse zu stellen. Die Krankenkasse übernimmt dafür in jedem Fall die Kosten. Als gesetzlich Versicherter müssen Sie die Gespräche zunächst selbst zahlen, es sei denn, Sie entschließen sich zu einem Kostenerstattungsverfahren, das bewilligt wird. Lesen Sie sich hierzu nochmal die Ausführungen zur Kostenerstattung durch.

Fragen von Patienten vor einer Behandlung

Sie sollten die ersten Gespräche mit einer Psychotherapeutin oder einem Psychotherapeuten nutzen, um all die Fragen zu stellen, die Ihnen vor einer Behandlung wichtig sind.

Viele Patienten stellen folgende Fragen:

- Wie sehen die einzelnen Behandlungsstunden („Sitzungen“) aus?
- Wie lange dauert die Behandlung voraussichtlich?
- Welche Erfahrungen hat der Psychotherapeut in der Behandlung meiner psychischen Erkrankung?
- Wie erfolgreich kann die Behandlung sein?
- Was kann ich realistischerweise erreichen?
- Welche Behandlungsalternativen habe ich?
- Was ist, wenn ich Termine absagen muss?

Behandlungsplan und Behandlungsvertrag

Am Schluss der Probesitzungen erläutert Ihnen die Psychotherapeutin oder der Psychotherapeut, wie die Behandlung konkret aussehen könnte, und entscheidet mit Ihnen gemeinsam, ob Sie die Psychotherapie beginnen. Der Psychotherapeut erklärt Ihnen, ob und mit welchen psychotherapeutischen Verfahren Ihre Erkrankung behandelt werden kann und ob auch eine medikamentöse Behandlung in Betracht kommt. Er sagt Ihnen, wie lange die Behandlung wahrscheinlich dauert und er erarbeitet mit Ihnen Behandlungsziele, die Sie gemeinsam vereinbaren. Diese Ziele werden im Verlauf der Behandlung immer wieder überprüft und gegebenenfalls angepasst und verändert. Sind die Behandlungsziele erreicht, kann die Psychotherapie beendet werden.

Als Patient müssen Sie sich mit der vorgeschlagenen Behandlung einverstanden erklären. Ein Psychotherapeut darf Sie nur behandeln, wenn Sie in die Behandlung einwilligen. Es reicht, wenn Sie mündlich einwilligen. Viele Psychotherapeuten werden Sie jedoch um eine schriftliche Einwilligung bitten. Sie können ihre Einwilligung jederzeit widerrufen – und zwar formlos.

Der Patient ist insbesondere zu informieren über:

  • - die Diagnose,
  • - die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung (Prognose),
  • - die Therapie (zum Beispiel über allgemeine Aspekte des vorgeschlagenen Therapieverfahrens) und
  • - die während und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen, zum Beispiel das Führen von Symptom-Tagebüchern.

Der Antrag an die Krankenkasse

Vor einer Psychotherapie muss geklärt werden, ob es nicht eine körperliche Ursache für Ihre psychischen Beschwerden gibt. Deshalb müssen Sie vor einer Psychotherapie zunächst noch zu Ihrem Hausarzt oder einem Facharzt.

Liegen keine körperlichen Ursachen für Ihre psychischen Beschwerden vor, kann eine psychotherapeutische Behandlung bei der Krankenkasse beantragt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur für eine genehmigte Psychotherapie die Kosten. Ein Antrag ist sowohl für eine Kurz- als auch für eine Langzeittherapie notwendig.

Das Antragsformular sowie weitere Informationen bekommen Sie von Ihrer Psychotherapeutin oder Ihrem Psychotherapeuten. Sie helfen Ihnen beim Ausfüllen des Antrags. Den Antrag müssen Sie unterschreiben.

Ist eine Langzeittherapie geplant, muss Ihr Psychotherapeut außerdem noch in einem Bericht begründen, warum er bei Ihnen eine Behandlung für notwendig hält, und darlegen, was in der Therapie geplant ist. Dieser Bericht wird von einem Gutachter, der selbst Psychotherapeut ist, geprüft („Gutachterverfahren“). Er enthält keinen Patientennamen. Die Krankenkasse bekommt diesen Bericht nicht zu lesen.

Genehmigt die Krankenkasse die Psychotherapie, können Sie die Behandlung beginnen. Lehnt die Krankenkasse den Antrag ab, muss sie dies begründen. Sie muss außerdem einen Ansprechpartner für Rückfragen (einschließlich Kontaktdaten) nennen. Gegen den ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen.

Die ambulante Psychotherapie

Grundsätzlicher Ablauf - Im Mittelpunkt: Das Gespräch

Psychotherapeuten führen mit Ihnen Gespräche. Sie tauschen sich mit Ihnen über Ihr Befinden, Ihre Gedanken, Gefühle und Wünsche aus. Viele Patienten fragen sich anfangs: „Reicht das denn aus?“, „Hilft es denn, nur zu reden?“

Die Erfahrung zeigt: Es hilft sehr viel mehr, als die meisten Patienten, die erstmals eine Psychotherapie beginnen, für möglich halten. Das hat zwei Gründe: Das Miteinandersprechen hilft Ihnen, Worte für die Gedanken, Gefühle und Wünsche zu finden und auszudrücken, was Ihnen auf der Seele liegt. Im Gespräch bittet der Psychotherapeut Sie, Worte für das zu finden, was Sie innerlich bewegt. Es ist möglich, dass Sie in einer Psychotherapie erstmals Gedanken und Gefühle wahrnehmen und ausdrücken, die Ihnen bisher selbst noch gar nicht bewusst waren. Sie können dadurch sich und das, was Sie erleben, anders oder genauer wahrnehmen. Dieses „Wahrnehmen, was innerlich bewegt“ und sich darüber mit dem Psychotherapeuten auszutauschen, ist ein erster wichtiger Schritt in einer Psychotherapie.

Dann kann es darum gehen, gemeinsam mit dem Psychotherapeuten zu überlegen, was Sie an der Art und Weise, wie Sie mit sich selbst und anderen umgehen, ändern wollen und was die Veränderung schwer macht. Veränderungen sind nichts Einfaches, oft sind sie eher schwierig. Der Psychotherapeut unterstützt Sie, sich mögliche Veränderungen erst einmal vorzustellen und sich damit auseinanderzusetzen. Sie erproben, was Sie anders als bisher machen möchten, und besprechen das mit Ihrem Psychotherapeuten. So gelingt es, Ihre Beziehungen und Ihren Alltag so zu verändern, dass Sie nicht mehr oder nicht mehr so stark darunter leiden.

In einer Psychotherapie entwickeln Sie also einerseits eine therapeutische Beziehung, die Ihnen hilft, sich auf Unbekanntes Ihres Seelenlebens einzulassen. Zugleich ist es Ihnen besser möglich, Muster in Ihrem Verhalten und Ihren Beziehungen zu erkennen, die für Ihr bisheriges Leben belastend waren. Oder Sie lernen praktische Übungen, die Ihnen helfen, mit Belastungen und Problemen in Ihrem Leben besser zurechtzukommen. Deshalb führen Psychotherapeuten mit Ihnen Gespräche. Psychotherapeuten halten ein solches Miteinandersprechen mit für das wirksamste Mittel, um psychische Beschwerden und Krankheiten zu heilen.

Dauer einer Psychotherapie

Die meisten psychischen Erkrankungen entstehen über Wochen, Monate und oft auch Jahre. Für ihre Behandlung ist ausreichend Zeit erforderlich, meist Monate, manchmal auch Jahre. Die Behandlung einer psychischen Erkrankung ist meist umso aufwendiger, je länger sie bereits besteht. Eine neu aufgetretene depressive Störung ist deshalb eventuell schneller zu behandeln als eine chronische Depression, an der Sie bereits in Ihrer Jugend erkrankt waren.

In der Regel sollten Sie sich auf eine Behandlungsdauer von mehreren Monaten einstellen. In dieser Zeit erhalten Sie meistens eine 50-minütige Behandlung („Sitzung“) in der Woche, manchmal auch mehrere. In der Endphase einer Therapie können auch größere Abstände zwischen den Sitzungen sinnvoll sein.

Grundsätzlich wird in der Psychotherapie zwischen Kurz-und Langzeittherapien unterschieden. Ihr Psychotherapeut wird mit Ihnen besprechen, welche Behandlungsdauer er bei Ihnen für ratsam hält. Sowohl für die Kurz- als auch für die Langzeittherapie muss ein Antrag bei der Krankenkasse gestellt werden."

In der gesetzlichen Krankenversicherung genehmigt die Kasse zunächst eine festgelegte Anzahl von Behandlungsstunden („Stundenkontingente“). Die Anzahl legt fest, wie viele Behandlungsstunden zunächst möglich sind. Sind die vereinbarten Behandlungsziele erreicht, kann eine Psychotherapie auch früher beendet werden. Sind die Ziele nach der genehmigten Stundenzahl noch nicht erreicht, kann eine Psychotherapie auch verlängert werden. Dafür ist wiederum ein Antrag notwendig.

Kurzzeittherapie

Die häufigste Psychotherapie ist die Kurzzeittherapie: Rund 3 von 4 psychotherapeutischen Behandlungen dauern nicht länger als 25 Stunden à 50 Minuten. Die Kurzzeittherapie ist in 2 Abschnitte unterteilt. Jeder Abschnitt umfasst jeweils 12 Behandlungsstunden. Reichen die ersten 12 Stunden nicht aus, können weitere 12 Stunden beantragt werden. Stellt sich während einer Kurzzeittherapie heraus, dass doch eine längere Behandlung erforderlich ist, kann eine Kurzzeittherapie auch in eine Langzeittherapie umgewandelt werden.

Langzeittherapie

Im Gespräch mit Ihrem Psychotherapeuten kann deutlich werden, dass eine längere Behandlung notwendig ist. Die mögliche Anzahl von Behandlungsstunden hängt bei der Langzeittherapie davon ab, welches psychotherapeutische Verfahren eingesetzt wird. Etwa ein Viertel der Behandlungen sind Langzeittherapien. Rund ein Prozent der Behandlungen dauert über 100 Stunden. Auch eine Langzeittherapie kann nochmals verlängert werden. Dafür ist erneut ein Antrag notwendig.

Behandlungsstunden in der Langzeittherapie

Krankenkassen genehmigen auf Antrag eine festgelegte Anzahl von Behandlungsstunden („Stundenkontingente“). Die Anzahl legt fest, wie viele Behandlungsstunden möglich sind. Wenn Psychotherapeut und Patient gemeinsam feststellen, dass die vereinbarten Ziele der Behandlung erreicht sind, kann eine Psychotherapie auch früher beendet werden. Häufig sind Psychotherapien deshalb kürzer als die Anzahl der genehmigten Stunden.

Diese „Stundenkontingente“ sind unterschiedlich groß, je nachdem, welches psychotherapeutische Verfahren eingesetzt wird. Bei einem Erwachsenen sind es zunächst bei einer Verhaltenstherapie bis zu 60 Stunden, bei einer Analytischen Psychotherapie bis zu 160 Stunden. Eine Langzeittherapie kann verlängert werden. Dafür ist erneut ein Antrag notwendig.

Unterschiedliche psychotherapeutische Verfahren

Viele der Wege, ein psychotherapeutisches Gespräch zu führen, haben sich als ausgesprochen wirksam erwiesen – nicht für alle übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung allerdings die Kosten. Die Kassen bezahlen derzeit:

- Analytische Psychotherapie
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Verhaltenstherapie

    Außerdem übernehmen die Kassen die Kosten für Neuropsychologische Therapie.

      Hiermit können organisch bedingte psychische Störungen behandelt werden.

      In Studien hat sich auch als wirksam erwiesen: Die Systemische Therapie.

        Für dieses psychotherapeutische Verfahren übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten derzeit nicht, auch wenn es von einem niedergelassenen Psychotherapeuten eingesetzt wird.

        Psychotherapeuten in Krankenhäusern und in psychosozialen Beratungsstellen haben dagegen größere Spielräume. Dort können grundsätzlich alle wirksamen psychotherapeutischen Verfahren eingesetzt werden.

        Was ist eine Verhaltenstherapie?

        Die Verhaltenstherapie nimmt an, dass unsere Psyche und unser Verhalten durch die Erfahrungen geprägt sind, die wir im Leben machen. Wir ziehen daraus unsere Schlüsse, wie wir am besten mit uns und anderen umgehen. Der Verhaltenstherapeut betont dabei, dass viele unserer psychischen Eigenschaften, Verhaltensmuster und Fähigkeiten erlernt sind. Psychische Erkrankungen können je nach genetischer Empfindlichkeit des Einzelnen durch belastende Erfahrungen ausgelöst werden. Sie können Stress auslösen, also körperliche und psychische Reaktionen auf die Belastungen. Sind die Belastungen zu groß oder dauern sie zu lange an, können daraus psychische Erkrankungen entstehen.

        Auch in der Verhaltenstherapie ist es bedeutsam, wie Sie Ihre Beziehungen gestalten und wie Sie mit Konflikten umgehen. Ihr Psychotherapeut fragt Sie zunächst insbesondere danach, woran Sie gerade leiden, was Sie gegenwärtig belastet und Ihr Leben beeinträchtigt. Für diese Störungen sucht er mit Ihnen gemeinsam nach Erklärungen. Er spricht mit Ihnen beispielsweise darüber, warum es Ihnen schwerfällt, sich mehr mit anderen Menschen zu treffen, welche schlechten Erfahrungen Sie dabei gemacht haben, aber auch, wie diese Erfahrungen Ihre Erwartungen in allen weiteren Situationen prägen. Der Psychotherapeut betrachtet mit Ihnen Ihre Denkmuster und überlegt mit Ihnen gemeinsam, wie Sie diese ändern können.Dabei geht es darum, Ihre Annahmen über das, was passieren könnte, zu hinterfragen und neue Wege auszuloten.Die Verhaltenstherapie erfordert dabei eine aktive Mitarbeit. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie zwischen den Therapiestunden neue Verhaltensweisen ausprobieren und erlernte Fähigkeiten eigenständig üben. Ihr Psychotherapeut wird Ihnen dabei helfen, besser zu verstehen, wie Sie Ihre Beziehungen gestalten und wie Sie Ihr Verhalten so ändern können, dass Sie besser zurechtkommen und weniger leiden.

        Bei einer Verhaltenstherapie sitzen Sie dem Therapeuten gegenüber. Verhaltenstherapeuten vereinbaren mit Ihnen häufig eine Behandlungsstunde in der Woche. Manchmal sind es aber auch mehrere Stunden in einer Woche, wenn Sie zum Beispiel mit ihm die Praxis verlassen, um sich einer Situation zu stellen, die Ihnen übergroße Angst macht. Die Behandlung dauert in den meisten Fällen ein halbes bis ein Jahr, manchmal aber auch länger.

        Benötige ich Medikamente?

        Psychotherapeuten verordnen keine Medikamente. Bei manchen psychischen Erkrankungen, wie zum Beispiel bei schweren Depressionen, ist es jedoch empfehlenswert, sowohl eine Psychotherapie zu machen als auch Medikamente einzunehmen. Bei anderen Erkrankungen reicht eine dieser beiden Behandlungen aus. Dann kann der Patient nach Beratung durch den Psychotherapeuten entscheiden, was er bevorzugt: Psychotherapie oder Medikamente. Es gibt jedoch auch viele psychische Erkrankungen, bei denen eine Psychotherapie allein die empfehlenswerteste Methode ist. Ihr Psychotherapeut wird Sie in der Sprechstunde und in den Probesitzungen beraten, was bei Ihrer Erkrankung empfehlenswert ist.

        Psychotherapie hat allerdings einen wesentlichen Vorteil gegenüber Medikamenten: Sie stärkt Ihre Selbstheilungskräfte. Medikamente wirken häufig nur so lange, wie Sie sie einnehmen. Eine Psychotherapie wirkt in der Regel auch noch lange danach. Menschen, die psychotherapeutisch behandelt wurden, sind häufiger und länger psychisch stabil.

        Wie wirksam ist Psychotherapie?

        Psychotherapie wirkt – nachweislich. Ihre heilende Wirkung wurde durch eine große Zahl wissenschaftlicher Studien belegt. Aktuelle Übersichtsarbeiten haben gezeigt, dass Psychotherapie eine hohe Wirksamkeit hat und im Vergleich wirksamer ist als viele Behandlungen bei körperlichen Erkrankungen. Der Gesundheitszustand von rund 8 von 10 Menschen, die eine Therapie machen, verbessert sich durchschnittlich stärker als derjenige von Menschen, die keine Therapie machen. Patienten mit psychischen Erkrankungen brechen außerdem eine psychotherapeutische Behandlung deutlich seltener ab als eine medikamentöse Behandlung. Ferner hat Psychotherapie im Vergleich zu medikamentösen Behandlungen nachhaltigere Effekte. Die Behandlungserfolge halten bei den allermeisten Patienten weit über das Therapieende hinaus an.

        Behandlung in der Klinik oder Rehamaßnahme

        Wann kann ein Klinikaufenthalt ratsam sein?

        Im Zweifelsfall ist eine ambulante Behandlung immer einer stationären Behandlung vorzuziehen. Bei schweren psychischen Erkrankungen reicht jedoch eine Behandlung in einer psychotherapeutischen Praxis nicht immer aus. Manchmal lassen sich die Beschwerden ambulant nicht ausreichend lindern oder es kommt zu Krisen. Dann kann es sein, dass Ihnen der Psychotherapeut eine Behandlung in einem Krankenhaus vorschlägt. Ein psychiatrisches oder psychosomatisches Krankenhaus kann Ihnen dann eine umfassendere und intensivere Behandlung anbieten, als dies in einer Praxis möglich ist.

        Der Vorteil einer stationären Behandlung liegt vor allem darin, dass Sie besonders engmaschig behandelt und betreut werden und bei psychischen Krisen sehr schnell Hilfe bekommen. In der Klinik werden meist verschiedene Behandlungsmethoden kombiniert. Während Patienten in einer psychiatrischen Klinik in der Regel mit einer Kombination aus Medikamenten und psychotherapeutischen Interventionen behandelt werden, bieten psychosomatische Krankenhäuser im Schwerpunkt psychotherapeutische Behandlungskonzepte an. Außerdem erhalten Sie häufig sowohl Einzel- als auch Gruppentherapie sowie Sport- und Bewegungstherapie, Ergotherapie, Physiotherapie, Kunst- oder Musiktherapie.

        Die Behandlung in einem Krankenhaus kann noch einen weiteren Vorteil haben: In einer Klinik können Patienten Abstand gewinnen, zum Beispiel von stark belastenden Konflikten am Arbeitsplatz oder in der Familie. Solche Belastungen können eine Behandlung von psychischen Krankheiten erschweren. Deshalb ist es manchmal hilfreich, Sie ohne diese Alltagsbelastungen zu behandeln.

        Nach einem Krankenhausaufenthalt müssen Sie allerdings lernen, wieder im Alltag zurechtzukommen. Deshalb ist es nach der Klinik meist ratsam, in einer psychotherapeutischen und /oder psychiatrischen Praxis weiterbehandelt zu werden. Ihr Krankenhaus muss Sie dabei unterstützen, dass die Therapie möglichst nahtlos fortgesetzt werden kann.

        Ist bei Ihrer psychischen Erkrankung mit Krisen zu rechnen, die eventuell eine Einweisung in ein Krankenhaus notwendig machen, sollten Sie dies vorher mit Ihrem Psychotherapeuten besprechen und planen. Sie können gemeinsam mit Ihrem Psychotherapeuten zum Beispiel überlegen, welche Klinik für Sie die richtige ist. Einige Kliniken haben spezielle Behandlungsangebote für einzelne psychische Erkrankungen. Bei der Auswahl der Klinik kann Ihnen auch diese Checkliste helfen.

        Checkliste

        Vor der Entscheidung, in welchem Krankenhaus Sie sich behandeln lassen wollen, sollten Sie sich mit der Unterstützung Ihres Psychotherapeuten über dessen Behandlungskonzept informieren. Wenn die Internetseiten der Kliniken hierfür nicht ausreichen, sollten Sie sich direkt bei der Klinik erkundigen und nach einem Ansprechpartner für Patienten fragen. In manchen Fällen kann es auch sinnvoll sein, ein Vorgespräch mit der Klinik zu vereinbaren, um abzuklären, ob deren Behandlungsangebot das richtige für Ihre Erkrankung ist.

        Im ersten Gespräch mit der Klinik könnten Sie beispielsweise fragen:

        • - Wie sieht ein typischer Behandlungsplan für meine Erkrankung aus?
        • - Wie häufig bekomme ich Psychotherapie? Als Einzel- oder Gruppenbehandlung?
        • - Gibt es eine spezielle Abteilung oder ein spezielles Behandlungskonzept für meine Erkrankung?
        • - Entscheide ich gemeinsam mit dem behandelnden Arzt oder Psychotherapeuten über meine Behandlung?
        • - Welche Behandlungsalternativen habe ich?
        • - Kann ich mitentscheiden, mit welchen Medikamenten und in welcher Dosierung ich behandelt werde?
        • - Welche anderen Therapien bekomme ich angeboten, zum Beispiel Sporttherapie und Ergotherapie?
        • - Wie hilft mir das Krankenhaus nach der Entlassung?

        Wie funktioniert die Einweisung?

        Geplante Einweisung

        "Um in einem Krankenhaus behandelt zu werden, benötigen Sie in der Regel eine Einweisung durch einen Psychotherapeuten oder einen Arzt. Viele Krankenhäuser führen vor der stationären Aufnahme mit dem Patienten Vorgespräche, um zu klären, ob eine stationäre Behandlung im Krankenhaus notwendig ist und ob die Klinik für den Patienten die erforderliche Behandlung anbieten kann. Eine Einweisung in ein Krankenhaus kann neben Ihrem Hausarzt insbesondere verordnet werden von:

        • - einem Psychologischen Psychotherapeuten,
        • - einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten,
        • - einem Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,
        • - einem Facharzt für Nervenheilkunde oder
        • - einem Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie.

        Für die Behandlung von psychischen Erkrankungen sind verschiedene Kliniken zuständig:

        • - Krankenhäuser für Psychiatrie und Psychotherapie,
        • - Krankenhäuser für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie,
        • - Allgemeinkrankenhäuser mit entsprechenden Fachabteilungen.

        Notfalleinweisung

        Während einer psychischen Erkrankung – insbesondere wenn diese sehr schwer oder chronisch ist – kann es zu Krisen kommen, bei denen Sie schnell Hilfe benötigen. In solchen Krisen sollten Sie zunächst versuchen, einen Psychotherapeuten oder Arzt zu erreichen. Nicht immer ist dies aber schnell genug möglich. In Notfällen können Sie sich deshalb auch direkt an die Ambulanz eines psychiatrischen Krankenhauses wenden und dort erklären, warum Sie eine stationäre Aufnahme oder Behandlung wünschen.

        Dies sollten Sie unbedingt tun, wenn Sie drängende Gedanken haben, die sich mit dem Wunsch beschäftigen, tot zu sein, zu sterben, sich selbst zu töten oder anderen etwas anzutun. Solche Gedanken und Impulse können bei sehr schweren psychischen Erkrankungen immer wieder auftreten.

        In solchen Phasen kann es vorkommen, dass Sie sich nicht in mehr in der Lage fühlen, Ihre tiefe Niedergeschlagenheit zu ertragen, oder Sie sich vollständig hilflos, ausgeliefert oder verfolgt fühlen. Sie haben vielleicht den Eindruck, kein Licht mehr am Ende des Tunnels zu sehen, und glauben nicht mehr an eine Besserung Ihrer Erkrankung.Solche Phasen der Hoffnungslosigkeit oder Gedanken an den Tod sind jedoch Ausdruck der psychischen Erkrankung. Mit professioneller Hilfe ist Besserung wieder möglich. Selbst nach langen Phasen des Stillstands oder wiederholten psychischen Krisen können auch schwere Leiden überraschend gelindert werden.

        Was ist die medizinische Rehabilitation?

        Psychische Erkrankungen können sich auch chronisch entwickeln. Manchmal kann eine solche dauerhafte Erkrankung dazu führen, dass ein Mensch nur noch ein paar Stunden oder gar nicht mehr arbeiten kann. Wer nicht berufstätig ist, kann vielleicht auch seine Aufgaben in der Familie nicht mehr wahrnehmen.

        Um Ihre Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder zu verhindern, dass die psychische Erkrankung zu dauerhaften Einschränkungen führt, können Psychotherapeuten dann eine „medizinische Rehabilitation“ verordnen. Manchmal reicht auch eine längere Behandlung bei einem niedergelassenen Psychotherapeuten nicht aus, um eine psychische Erkrankung entscheidend zu lindern. Die Beschwerden bleiben bestehen und schränken das tägliche Leben stark ein.Solche schweren und chronischen psychischen Erkrankungen können zum Beispiel dazu führen, dass Sie für lange Zeit nicht mehr arbeiten können. Dann kann es notwendig sein, dass Sie intensiver behandelt werden müssen. Dafür sind Krankenhäuser, aber auch Reha-Kliniken da.

        Wenn Ihr Psychotherapeut feststellt, dass die Termine in seiner Praxis nicht ausreichen, kann er Ihnen eine medizinische Rehabilitation empfehlen. Er wird Ihnen eine solche Rehabilitation insbesondere dann nahelegen, wenn Sie zum Beispiel aufgrund Ihrer psychischen Erkrankung schon mehrfach krankgeschrieben waren oder Sie wegen Ihrer Erkrankung über längere Zeit Ihre häuslichen Aufgaben nicht mehr wahrnehmen und am gesellschaftlichen Leben nicht mehr teilnehmen können. Eine Reha kann zum Beispiel auch beantragt werden, wenn die Gefahr besteht, dass Sie auf Dauer nicht mehr arbeiten können, oder gar eine Frühverrentung droht. Eine solche Reha ist vor allem für Arbeitnehmer gedacht („Reha vor Rente“). Den Antrag dafür müssen Sie bei der gesetzlichen Rentenversicherung stellen.

        Eine medizinische Rehabilitation können aber auch all diejenigen erhalten, die nicht berufstätig sind. Auch Hausfrauen und Hausmänner oder Rentnerinnen und Rentner können eine Reha verordnet bekommen, ebenso wie psychisch kranke Kinder und Jugendliche. Bei diesen Patientinnen und Patienten kann eine Reha ratsam sein, wenn eine psychische Erkrankung chronisch wird und sie ihre Aufgaben in der Familie nicht mehr wahrnehmen können. Sie kann auch verordnet werden, wenn ein Patient dadurch befähigt wird, mit einer chronischen Erkrankung besser am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

        Diese Reha wird in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt.Entscheidend ist, dass Sie in den vergangenen 2 Jahren weniger als 6 Monate abhängig beschäftigt waren.Dann ist nicht die Renten-, sondern die Krankenversicherung zuständig. Ihr Psychotherapeut kann eine solche Reha insbesondere bei langen psychischen Erkrankungen verordnen.

        Für Eltern gibt es außerdem spezielle Mutter/ Vater-Kind- Rehas. Sie sind für psychisch überlastete Mütter und Väter gedacht.Zu den psychischen Beschwerden, die eine solche Reha rechtfertigen, gehören zum Beispiel Erschöpfungssyndrom, Anpassungsstörung, Unruhe- und Angstgefühl, depressive Verstimmung, Schlafstörung oder chronischer Kopfschmerz. Die Kinder dieser Mütter oder Väter können in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren mitfahren. Die Krankenkassen bieten diese Reha-Leistung normalerweise als „Mutter/ Vater-Kind-Kuren“ an. Sie gehören zu ihren Pflichtleistungen.Eine Reha gemeinsam mit dem Kind ist insbesondere empfehlenswert, wenn die Beziehung zwischen Mutter/ Vater und Kind dadurch gestärkt werden kann.

        Während dieser medizinischen Rehabilitation erhalten Sie insbesondere psychotherapeutische Einzel- und Gruppentherapie, aber auch eine ärztliche Behandlung Ihrer Erkrankung. Weitere typische Bestandteile des Behandlungsprogramms, die Sie bei Bedarf erhalten, sind Physiotherapie, Ergotherapie, Sozialberatung, Schulungen zum Gesundheitsverhalten sowie Leistungen zur beruflichen und sozialen Wiedereingliederung. Medizinische Rehabilitation wird bisher überwiegend in Kliniken angeboten. Zunehmend gibt es aber auch ganztägige ambulante Angebote, bei denen Sie zu Hause übernachten können.

        Wer zahlt die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung?

        Sie sind gesetzlich versichert...

        Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Sie können direkt in die Sprechstunde eines Psychotherapeuten gehen. Dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte.

        Antrag

        Der Psychotherapeut stellt in der Sprechstunde fest, ob Sie psychisch krank sind und deshalb eine Behandlung benötigen. Rät Ihnen der Psychotherapeut zu einer „Richtlinienpsychotherapie“, müssen Sie zunächst mindestens 2 „probatorische“ Gespräche führen. Danach müssen Sie einen Antrag an Ihre Krankenkasse stellen. Die Krankenkasse muss die Psychotherapie genehmigen, bevor mit der Behandlung begonnen werden kann. Das notwendige Antragsformular sowie weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Psychotherapeuten. In der Regel hilft Ihnen Ihr Psychotherapeut dabei, diese verwaltungstechnischen Angelegenheiten zu erledigen.Sie brauchen das Formular nur noch durchzulesen und zu unterschreiben. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte dabeihaben.

        Bei der Kurzzeittherapie gibt es eine Besonderheit. Bei dieser Therapie von zunächst 12 Stunden erhalten nur Sie als Patient die Antwort der Krankenkasse, dass die Therapie bewilligt wurde. Diese Information sollten Sie unverzüglich an den Psychotherapeuten weitergeben, damit mit der Behandlung begonnen werden kann.

        Keine Zuzahlung

        Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.

        Verlängerung

        Eine Therapie kann verlängert werden. Dafür ist wiederum ein Antrag notwendig."

        Abgelehnter Antrag

        Die Krankenkasse kann einen Antrag ablehnen. Gegen einen ablehnenden Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Eine solche Klage ist für jeden kostenfrei.

        Datenschutz

        Bei einem Antrag auf Langzeittherapie wird von den Krankenkassen ein Gutachter hinzugezogen. Dann enthält der Antrag an die Krankenkasse auch einen Bericht mit Angaben zu Ihren psychischen Beschwerden, Ihrer Krankengeschichte und dem Therapieplan. In diesem Bericht sind aber weder Ihr Name noch Daten enthalten, die auf Ihre Identität schließen lassen. Der anonymisierte Bericht wird in einem getrennten, verschlossenen Umschlag an die Krankenkasse geschickt. Die Krankenkasse schickt den Brief und eventuell weitere Informationen zu früheren Behandlungen ungeöffnet an den Gutachter weiter. Der Gutachter prüft die Begründung Ihres Antrags, ohne zu wissen, um wen es sich handelt."

        Kostenerstattung

        In vielen Regionen Deutschlands gibt es zu wenige Psychotherapeuten mit Kassenzulassung. Dr. Ulrich Weber hat beispielsweise auch keine Kassenzulassung, sondern eine Privatpraxis. Deshalb müssen Patienten häufig monatelang auf einen Behandlungsplatz warten. Bei der Suche können Sie sich von den Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützen lassen. Können diese aber weder einen niedergelassenen Psychotherapeuten noch eine Krankenhausambulanz finden, die eine Psychotherapie durchführen können, dann gibt es eine letzte Möglichkeit, doch noch eine Behandlung zu erhalten: das sogenannte Kostenerstattungsverfahren.

        Bei diesem Verfahren stellen Sie bei Ihrer Krankenkasse den Antrag, sich von einem Psychotherapeuten in einer Privatpraxis behandeln zu lassen, weil Sie keinen anderen Behandler finden. Dies können Sie mit dem Schreiben der Terminservicestelle belegen, in dem Ihnen die Kassenärztliche Vereinigung mitgeteilt hat, dass sie Ihnen keinen Behandlungsplatz vermitteln kann. Dem Schreiben fügen Sie die Bescheinigung des Psychotherapeuten bei, bei dem Sie in der Sprechstunde waren und der festgestellt hat, dass Sie wegen einer psychischen Erkrankung dringend eine psychotherapeutische Behandlung benötigen. Schließlich sollten Sie der Krankenkasse auch noch mitteilen, bei welchem Psychotherapeuten in Privatpraxis die Behandlung durchgeführt werden kann.

        Sie sind privatversichert oder zahlen selbst...

        Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie prüfen, was in Ihrem Vertrag steht. Einige private Krankenversicherungen schränken die Leistungen bei psychischen Erkrankungen grundsätzlich ein. Andere lehnen es ab, überhaupt psychische Erkrankungen zu versichern, wenn der Versicherte in den 5 Jahren vor Vertragsabschluss psychisch erkrankt war.

        Auch die privaten Krankenversicherungen erstatten meist nur die Kosten für Behandlungen mit psychotherapeutischen Verfahren, die vom Gemeinsamen Bundesausschuss anerkannt sind. In jedem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen.

        Beihilfe für Beamte

        Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeuten. Im Allgemeinen zahlt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. Dafür müssen die Versicherten einen Antrag stellen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe lehnt sich im Wesentlichen an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung an.

        Soldat bei der Bundeswehr

        Das Bundesverteidigungsministerium hat einen Vertrag mit der Bundeswehr abgeschlossen, nach dem Bundeswehrsoldaten sich grundsätzlich auch in psychotherapeutischen Privatpraxen behandeln lassen können. Der Soldat benötigt dafür eine Überweisung durch den Truppenarzt. Die Bundeswehr übernimmt die Kosten der Behandlung.

        Das Sozialamt

        Sind Sie nicht krankenversichert und befinden sich in einer finanziellen Notlage, können Sie die Finanzierung einer Psychotherapie auch beim Sozialamt beantragen.

        Selbstzahler

        Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie meist wie ein Privatversicherter behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung sollten Sie vor Beginn der Behandlung klare Absprachen treffen.

        Ihre Rechte als Patient

        Patientenrechte

        Patienten haben Rechte. Psychotherapeuten müssen Patienten über ihre Rechte informieren und diese beachten. Dazu gehören insbesondere:

        • Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt, Psychotherapeut und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln. Der Patient kann eine ärztliche oder psychotherapeutische Zweitmeinung einholen.
        • Der Patient hat das Recht, Art und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Er kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nichtDer Patient kann eine medizinische Entscheidung also grundsätzlich auch dann ablehnen, wenn sie ärztlich oder psychotherapeutisch geboten scheint.
        • Der Arzt oder Psychotherapeut hat den Patienten rechtzeitig vor der Behandlung und grundsätzlich in einem persönlichen Gespräch über Art und Umfang der Maßnahmen und die damit verbundenen Risiken aufzuklären und die Einwilligung des Patienten dafür einzuholen.
        • Die den Patienten betreffenden Informationen, Unterlagen und Daten sind von Ärzten, Psychotherapeuten, Pflegepersonal, Krankenhäusern und Krankenversicherern vertraulich zu behandeln. Sie dürfen nur mit Zustimmung des Patienten oder auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen weitergegeben werden.

        Die zentralen Regelungen über die Rechte des Patienten finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch im Untertitel über den Behandlungsvertrag (§ 630a).

        Regeln der Berufsausübung als Psychotherapeut

        Psychotherapeuten sind per Gesetz Pflichtmitglieder in einer Landespsychotherapeutenkammer. Die Kammern regeln unter anderem die beruflichen Rechte und Pflichten ihrer Mitglieder. Diese Regeln legen sie in „Berufsordnungen“ fest. Die Berufsordnung ist verpflichtend für alle Mitglieder einer Kammer.Sie dient beispielsweise dazu:

        • das Vertrauen zwischen Patienten und Psychotherapeuten zu fördern,
        • die Qualität der psychotherapeutischen Tätigkeit sicherzustellen,
        • den Schutz der Patienten zu sichern,
        • die Freiheit und das Ansehen des Berufs zu wahren und zu fördern.

        Für Patienten sind insbesondere folgende Regeln wichtig:

        • Sorgfaltspflichten
        • Psychotherapeuten dürfen weder das Vertrauen, die Unwissenheit, die Leichtgläubigkeit, die Hilflosigkeit oder eine wirtschaftliche Notlage von Patienten ausnutzen noch unangemessene Versprechungen oder Entmutigungen in Bezug auf den Heilerfolg machen.
        • Information und Einwilligung des Patienten
        • Jede Behandlung bedarf der Einwilligung. Ein Patient muss von seinem Psychotherapeuten grundsätzlich mündlich über die Behandlung aufgeklärt werden. Er muss die „wesentlichen Umstände“ in verständlicher Weise erläutern, und zwar zu Beginn der Behandlung und – soweit erforderlich – auch in deren Verlauf (§ 630c Bürgerliches Gesetzbuch).

        Der Patient ist insbesondere zu informieren über:

        • die Diagnose,
        • die voraussichtliche gesundheitliche Entwicklung (Prognose),
        • die Therapie (zum Beispiel über allgemeine Aspekte des vorgeschlagenen Therapieverfahrens) und
        • die zu und nach der Therapie zu ergreifenden Maßnahmen, zum Beispiel das Führen von Symptom- Tagebüchern.

        Honorierung

        Honorarfragen sind zu Beginn der Psychotherapie zu klären. Das Honorar bei Herrn Dr. Ulrich Weber richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Abweichungen von den gesetzlich festgelegten Gebühren sind in einer Honorarvereinbarung schriftlich festzulegen und zu begründen.

        Schweigepflicht

        Psychotherapeuten sind zur Verschwiegenheit über das verpflichtet, was ihnen im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit von Patienten oder von Dritten anvertraut und bekannt geworden ist. Im Rahmen von kollegialer Beratung, Intervision, Supervision oder zum Zwecke der wissenschaftlichen Forschung und Lehre dürfen Informationen über Patienten und Dritte nur in anonymisierter Form im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verwendet werden.

        Abstinenz

        Psychotherapeuten dürfen die Vertrauensbeziehung von Patienten nicht missbrauchen, um eigene Interessen und Bedürfnisse zu befriedigen.Ihre Tätigkeit wird ausschließlich durch das vereinbarte Honorar abgegolten. Sie dürfen nicht direkt oder indirekt Nutznießer von Geschenken, Zuwendungen, Erbschaften oder Vermächtnissen werden, es sei denn, der Wert ist gering.

        Dieses Abstinenzgebot gilt auch für die Zeit nach Beendigung der Psychotherapie, solange noch eine Behandlungsnotwendigkeit oder Abhängigkeitsbeziehung des Patienten zum Psychotherapeuten gegeben ist. Die Verantwortung für ein berufsethisch einwandfreies Vorgehen tragen allein die behandelnden Psychotherapeuten.

        Sexueller Kontakt verboten

        Jeglicher sexuelle Kontakt von Psychotherapeuten zu ihren Patienten ist unzulässig. Dies verbieten nicht nur die berufsrechtlichen Regeln der Psychotherapeuten. Auch das Strafrecht ist unmissverständlich: Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Missbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt, wird mit einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft (§ 174c Strafgesetzbuch). Auch der Versuch ist strafbar.

        Sexuelle Übergriffe in einer psychotherapeutischen Behandlung sind verboten und strafrechtlich zu ahnden. Wenn Sie Opfer eines sexuellen Übergriffs durch Ihren Therapeuten wurden, zögern Sie nicht, dies zu melden, in der Regel der Psychotherapeutenkammer Ihres Bundeslandes. Außerdem sollten Sie auch Strafanzeige gegen den Psychotherapeuten erstatten. Nach § 174c Strafgesetzbuch ist sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses strafbar.

        Dokumentation der Behandlung und Einsicht des Patienten

        Psychotherapeuten sind verpflichtet, die Behandlung und Beratung zu dokumentieren. Diese Dokumentation muss sämtliche aus fachlicher Sicht für die derzeitige und künftige Behandlung wesentlichen Maßnahmen und deren Ergebnisse enthalten, insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Untersuchungsergebnisse, Befunde, Therapien und ihre Wirkungen, Eingriffe und ihre Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen. Arztbriefe sind in die Patientenakte aufzunehmen.

        Praxisräume

        Räumlichkeiten, in denen Psychotherapeuten ihren Beruf ausüben, müssen von ihrem privaten Lebensbereich getrennt sein.