Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,
mir ist es wichtig, die Kosten der Psychotherapie bzw. des Coachings für Sie transparent zu machen. Nachfolgend finden Sie die Abrechnungstabelle, an die ich mich halte. Ich rechne standardmäßig nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten ab (GOP). Die Kosten gelten für Selbstzahler genauso wie für die Krankenkasse. Die private Krankenkasse übernimmt sämtliche Kosten. Sollten hierzu von der Krankenkasse Rückfragen kommen, lassen Sie mich das bitte wissen.
Ihr Dr. Ulrich Weber
Ziffer | Erläuterung | Preis / Faktor | Häufigkeit/Erhebung |
1 |
Beratung- auch mittels Fernsprecher |
10,73 € |
Dieser Betrag wird einmal im Quartal fällig (ab dem zweiten Therapiequartal) und jeweils zu Beginn des Quartals (Jan/Apr/Jul/Okt) am ersten Werktag abgerechnet, sofern weitere Sitzungen im Quartal stattfinden. Es dient als pauschale Abgabe für meine sonstigen Kosten, die parallel zur Therapie anfallen. Dieser Betrag wird nicht für das einmalige Beratungsgespräch fällig. |
808 |
Einleitung oder Verlängerung der verhaltenstherapeutischen Psychotherapie |
81,60 € |
Erfolgt eine Antragstellung durch mich, wird dieser Betrag fällig (unabhängig ob er erfolgreich ist oder nicht). Hinweis: Antragstellung bedeutet nicht gleichzeitig auch einen Bericht an einen externen Gutachter. |
85
|
Therapiebericht für den Gutachter |
67,03 € |
Je angefangene Arbeitsstunde zum Verfassen des Berichts an einen externen Gutachter. Diese Kosten werden fällig, wenn zur Antragsstellung ein Bericht angefertigt werden muss. (Hier veranschlage ich in der Regel zwei Stunden) |
857
|
Diagnostik und Auswertung |
12,17 € |
Jeder diagnostische und therapeutische Test, der analog oder digital durchgeführt wird. Hierzu zählt nicht der Eingangsfragebogen zur Problembeschreibung und die biographische Anamnese. Diese sind unter Ziffer „1“ und Ziffer „860“ abgedeckt. In der Regel wird zu Beginn der Therapie mindestens ein diagnostischer Test durchgeführt. |
860
|
Erhebung biographische Anamnese |
123,34 € |
1x zu Beginn der Therapie/des Coachings. Diesen Betrag rechne ich standardmäßig in der zweiten probatorischen Sitzung ab, unabhängig davon, ob wir in dieser Sitzung explizit über ihre Biographie gesprochen haben oder dies erst später der Fall sein wird. D.h. sie könnte auch in der dritten oder vierten probatorischen Sitzung stattfinden oder im späteren Therapieverlauf. |
870
|
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung (50 min) |
100,55 € |
Jede reguläre Therapie- und Coachingsitzungen (außer Hypnose Sitzungen, Krisenintervention, Sitzung auf Englisch oder Sitzung mit einer Überlänge von 15 Minuten) |
870
|
Verhaltenstherapie, Einzelbehandlung (50 min) - erhöhter Aufwand |
153,00 € |
Die Position wird erhoben bei Sitzungen mit erhöhtem Aufwand, z.B. Hypnose Sitzung, Krisenintervention, Sitzung auf Englisch, Überlänge von 15 Minuten, etc.) |
70
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Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis mit Ausnahme von Dienst- und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen |
8,16 € |
bei Bedarf |
75
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Schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (z.B. Mitteilung an die Krankenkasse) |
17,43 € (2,3x Satz) |
bei Bedarf |