Das Erstgespräch

Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zum psychotherapeutischen Erstgespräch. 

Was erwartet Sie?

1. Klärung, ob das Therapeuten-Patienten-Verhältnis stimmt

Sie haben sicherlich schon versucht, sich aufgrund weniger Merkmale und Informationen (z.B. über meine Webseite) ein Bild von mir zu machen. Sympathie spielt in einer Psychotherapie eine nicht unwesentliche Rolle; schließlich geht es um sehr private und persönliche Angelegenheiten, die wir nicht mit jedem besprechen möchten. Lassen Sie sich also gerne Zeit, um sich ein Urteil darüber zu bilden, ob ich Ihnen als Therapeut gerecht werde. Falls Sie ein ungutes Gefühl haben sollten, zögern Sie nicht, mir das rechtzeitig mitzuteilen. Keine Sorge, ich werde es nicht persönlich nehmen.

2. Problembeschreibung

Einleitend heißt es oft: »Was führt Sie zu mir?« Oder: »Welche Probleme/ Schwierigkeiten haben Sie?« Ich werde Sie dann zunächst frei erzählen lassen, gegebenenfalls nachfragen, wenn ich etwas nicht verstanden habe. In der Regel gehen wir im Erstgespräch nicht zu sehr ins Detail. Nach der Sitzung werde ich vermutlich in der Lage sein, eine vorläufige Diagnose zu stellen, um dann das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen zu können.

3. Klärung, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie indiziert ist

Es kann vorkommen, dass ich am Ende des Gesprächs selbst das Gefühl verspüre, Ihnen entweder nicht gerecht werden zu können (Ihnen also nicht die passende Hilfe anbieten zu können) oder Sie möglicherweise gar keine Psychotherapie benötigen. Auch darüber kann das Erstgespräch Aufschluss geben.

4. Kosten des Erstgesprächs

Jedes Therapiegespräch, so auch das Erstgespräch, kostet 100,55 Euro (Abrechnung erfolgt nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten, Ziffer 870, 2,3-facher Satz). Es dauert 50 Minuten. Privatversicherte können die Rechnung bei Ihrer Kasse einreichen. Bitte prüfen Sie, ob eine psychotherapeutische Behandlung von Ihrer Krankenkasse getragen wird. In der Regel werden die Kosten für Privatversicherte in voller Höhe übernommen und es werden Ihnen mindestens vier probatorische Sitzungen (Probesitzungen) (inkl. Erstgespräch) gewährt.

5. Therapieplatzvergabe / Planungsliste

Im Gegensatz zum einmaligen Beratungsgespräch ist ein Erstgespräch der erste Schritt zur Aufnahme einer Psychotherapie oder eines Coachings. Eine Buchung zum Erstgespräch bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie auch direkt und unmittelbar danach mit der Therapie bzw. mit dem Coaching bei mir beginnen können. Ich kann aus Kapazitätsgründen natürlich nur eine begrenzte Anzahl an Personen gleichzeitig behandeln. Wenn eine Therapie bzw. ein Coaching indiziert ist und somit Punkt 3 (siehe oben) einvernehmlich geklärt ist, kann die Planung der Therapie beginnen. Je nach dem wie meine Kapazitäten im Augenblick sind, würden Sie sich dann in eine Planungsliste eintragen. In jedem Fall wird es kurzfristig für Sie möglich sein, mit der Therapie zu beginnen, sonst hätte ich Sie nicht zum Erstgespräch eingeladen.
Sollte ich Ihnen sofort einen Therapieplatz anbieten können, haben Sie selbstverständlich nach dem Erstgespräch genügend Zeit, sich das in aller Ruhe auch nochmal zu überlegen, ob Sie die Therapie bzw. ein Coaching bei mir beginnen möchten und die "Chemie" stimmt.

Ich freue mich Sie bald kennenzulernen. Haben Sie weitere Fragen, schreiben Sie mir einfach eine E-Mail.

Viele Grüße

Ihr Dr. Ulrich Weber